Zulassungsbedingungen für die Umweltzone
Der Kraftstoff und die Euronorm des Fahrzeugs bestimmen, ob Sie in die Umweltzone einfahren können. Sehen Sie sich die Bedingungen an.
Für welche Fahrzeuge gilt die Umweltzone?
Die Zulassungsbedingungen für die Umweltzone gelten für alle Fahrzeuge, die mit Diesel, Benzin, LPG, CNG oder LNG betrieben werden und unter diese Kategorien fallen:
Sie finden die Fahrzeugkategorie auf Ihrer Zulassungsbescheinigung in Feld J.
Hat Ihr Fahrzeug mit Belgischen Nummernschild freien Zugang? Dann müssen Sie nichts unternehmen. Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschild sollen immer registrieren.
Zugelassen nach Anmeldung
Einige Fahrzeuge müssen Sie kostenlos registrieren lassen, bevor Sie damit in die Umweltzone einfahren können. Hier erfahren Sie, welche Fahrzeuge betroffen sind.
Die Umweltzone gilt nicht für:
Mofas und Motorräder, Elektrofahrzeuge und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.
Achtung: Elektrofahrzeuge und Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen müssen sich registrieren lassen.
Wie lauten die aktuellen Zulassungsbedingungen?
Der Kraftstoff und die Euronorm des Fahrzeugs sind maßgeblich dafür, ob Sie in die Umweltzone einfahren können.
- Die Euronorm ist eine europäische Umweltnorm für Fahrzeuge und wird durch eine Zahl dargestellt. Je höher die Euronorm, desto niedriger die Emissionen. Bei Lastwagen und Bussen wird die Euronorm durch eine römische Zahl angegeben.
- Kraftstoff: Die Zulassungsbedingungen für Dieselfahrzeuge sind strenger. Diese stoßen mehr Ruß und Feinstaub aus.
Die Euronorm oder Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs finden Sie in der Zulassungsbescheinigung unter der Rubrik „Schadstoffklasse“. Sie können dort keine Euronorm finden? Dann bestimmt das Datum der Erstzulassung, ob Ihr Fahrzeug in die Umweltzone fahren darf oder nicht.
Ausländisches Fahrzeug? Hier finden Sie eine Übersicht über alle Zulassungsbescheinigungen in Europa.
Ein ausländisches Fahrzeug muss immer registriert werden, bevor Sie in die LEZ einfahren.
Zulassungsbedingungen
| Euronorm | Diesel | Benzin/LPG/CNG und LNG |
|---|---|---|
| Euro 6/VI | Zulässig | Zulässig |
| Euro 5/V** | Zulässig | Zulässig |
| Euro 4/IV | Zulässig nach Bezahlung | Zulässig |
| Euro 3/III | Zulässig mit Tageszulassung* | Zulässig |
| Euro 2/II | Zulässig mit Tageszulassung* | Zulässig |
| Euro 1/I | Zulässig mit Tageszulassung* | Zulässig mit Tageszulassung* |
| Vor den Euronormen | Zulässig mit Tageszulassung* | Zulässig mit Tageszulassung* |
* Für Lastwagen über 3,5 Tonnen wird manchmal die Bezeichnung EEV (Enhanced Environmentally friendly Vehicle) verwendet. Dieses EEV entspricht der Euronorm 5/V.
** Beachten Sie, dass Ihr CNG-, LPG- oder LNG-Fahrzeug von einem Benzinmotor umgerüstet worden sein muss.
Ihr Fahrzeug hat keine Zulassung?
Kaufen Sie eine befristete Zulassung oder eine Umweltzonen-Tageskarte.