Wenn sich das Nummernschild des Fahrzeugs ändert, müssen Sie eine neue Zulassung kaufen oder sich neu registrieren.
Wenn Sie das Fahrzeug weiterverkaufen, muss der neue Besitzer eine Zulassung kaufen oder sich neu registrieren. Denn Zulassungen und Registrierungen sind nicht übertragbar.
Dies ist nicht notwendig, wenn:
- der Eigentümer ohne eigenes Verschulden ein neues Nummernschild beantragen muss (wenn das Nummernschild gestohlen wurde oder wenn Sie zum Austausch der Nummernschilds aufgefordert wurden);
- die Person, auf deren Namen das Nummernschild zugelassen ist, verstorben ist und jemand, der unter derselben Adresse wohnt, das Fahrzeug mit einem neuen Nummernschild übernimmt.
Achtung: In den oben genannten Fällen müssen Sie dies über stad.gent/lezcontact registrieren. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Registrierung riskieren Sie dennoch ein Umweltzonen-Bußgeld.