Für welche Fahrzeuge gilt die Umweltzone (LEZ) und für welche nicht?
Die Umweltzone gilt für die meisten Fahrzeuge. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Die Zulassungsbedingungen für die Umweltzone gelten 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag für alle Fahrzeuge mit Diesel-, Benzin-, LPG-, CNG- oder LNG-Antrieb, die unter die Kategorie M, N oder T fallen. Die Kategorie Ihres Fahrzeugs befindet sich auf dem Fahrzeugschein im Feld J.
Diese Fahrzeuge müssen den Zulassungsbedingungen entsprechen
Personenbeförderung mit Pkws, Wohnmobilen, Bussen und Reisebussen oder KATEGORIE M
- M1 (Pkw/Wohnmobil): Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen + Fahrer
- M2 (Kleinbus): Fahrzeuge mit über 8 Sitzplätzen + Fahrer und einer Masse von weniger als 5 Tonnen
- M3 (Bus/Reisebus): Fahrzeuge mit über 8 Sitzplätzen + Fahrer und einer Masse von mehr als 5 Tonnen
Gütertransport mit Transportern und Lkws oder KATEGORIE N
- N1 (Transporter): Fahrzeuge mit einer Masse von weniger als 3,5 Tonnen (Gewichtsklasse I, II und III)
- N2 (Leicht-Lkw): Fahrzeuge mit einer Masse zwischen 3,5 und 12 Tonnen
- N3 (Lkw): Fahrzeuge mit einer Masse von über 12 Tonnen
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern oder KATEGORIE T
Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Leistung von max. 130 kW dürfen vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2028 nach einer kostenlosen Anmeldung in die LEZ hineinfahren. Ab dem 1.1.2029 müssen diese landwirtschaftlichen Fahrzeuge die Abgasnormen der Phase 5 erfüllen.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 130 kW müssen ab dem 1.1.2020 die Normen der Phase 3b (IIIb) erfüllen. Wenn die LEZ-Regeln im Jahr 2026 verschärft werden, dürfen nur noch landwirtschaftliche Fahrzeuge der Phase 4 (IV) oder höher in die LEZ hineinfahren. Ab dem 1.1.2028 dürfen nur noch landwirtschaftliche Fahrzeuge der Phase 5 (V) in die LEZ hineinfahren.
Die folgenden Fahrzeuge müssen sich registrieren, um zur LEZ zugelassen zu werden
Fahrzeuge mit einer spezifischen Funktion
- Fahrzeuge für die Beförderung von Personen mit Behinderungen unter bestimmten Bedingungen
- Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge
- Armeefahrzeuge
- Mobilkräne
- Sondertransporte
Diese Fahrzeuge müssen den Zulassungsbedingungen nicht entsprechen
Kleinkrafträder und Motorräder
Alle Typen
Fahrzeuge mit einem beschränkten Ausstoß
- Elektrofahrzeuge
- Wasserstofffahrzeuge
- Plug-in-Hybridautos mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km