Fahrzeuge für den ambulanten Handel, Märkte und Kirmessen

Haben Sie ein nichtzugelassenes Fahrzeug für den ambulanten Handel, Märkte und Kirmessen? Kaufen Sie eine Zulassung.

Beschreibung

  • Haben Sie ein Fahrzeug für den ambulanten Handel, Märkte oder Kirmessen mit einem Dieselmotor mit Euronorm 4? Dann können Sie zum Standardtarif eine Zulassung kaufen.
  • Haben Sie ein Fahrzeug der Kategorie M oder N für den ambulanten Handel, Märkte oder Kirmessen mit einem Dieselmotor mit Euronorm 3? Und entspricht Ihr Fahrzeug einer der folgenden Bedingungen? Dann dürfen Sie mit einer Zulassung zu einem erhöhten Tarif ausnahmsweise in die Umweltzone hineinfahren.
  • Fahren Sie ein Fahrzeug der Kategorie M oder N mit einem Dieselmotor mit Euronorm 2(II), 1(I) oder 0 (Euronorm nicht bekannt) oder mit einem Benzinmotor mit Euronorm 1(I) oder 0 (Euronorm nicht bekannt), das für den ambulanten Handel und Märkte bestimmt ist? Und entspricht Ihr Fahrzeug einer der folgenden zusätzlichen Bedingungen? Dann dürfen Sie mit einer Zulassung zu einem erhöhten Tarif II ausnahmsweise in die Umweltzone hineinfahren. Achtung: Letztere Ausnahme gilt nicht für Kirmeswagen.

Bedingungen

Fahrzeuge für den ambulanten Handel, Märkte und Kirmessen mit Euronorm 3(III):

Ihr Fahrzeug mit einem Dieselmotor gehört zur Fahrzeugkategorie M oder N und ist für den ambulanten Handel, Märkte und Kirmessen bestimmt.

oder

Ihr Fahrzeug gehört zur Fahrzeugkategorie M oder N und ist ein Fahrzeug, das unabhängig seines Baus, vor dem 1. Januar 2020 schon über einen festen (Markt-)Standplatz (welcher mit einem zugewiesenen Abonnement der Stadt Gent verbunden ist) verfügte. Ein (1) Fahrzeug pro Abonnement kann auch als Motorfahrzeug für den ambulanten Handel und für Märkte betrachtet werden.

Fahrzeuge für den ambulanten Handel und Märkte mit Euronorm 2 (II), 1 (I) oder 0 (Euronorm nicht bekannt):

Ihr Fahrzeug mit einem Dieselmotor (Euronorm 2 - 1 - 0) oder mit einem Benzinmotor (Euronorm 1 - 0) gehört zur Fahrzeugkategorie M oder N und ist für den ambulanten Handel und Märkte gemeint.

oder

Ihr Fahrzeug gehört zur Fahrzeugkategorie M oder N und ist ein Fahrzeug, das unabhängig seines Baus, vor dem 1. Januar 2020 schon über einen festen (Markt-)Standplatz (welcher mit einem zugewiesenen Abonnement der Stadt Gent verbunden ist) verfügte. Ein (1) Fahrzeug pro Abonnement kann auch als Motorfahrzeug für den ambulanten Handel und für Märkte betrachtet werden.

Betrag

Die Fahrzeugkategorie und der Zeitraum, für den Sie die Zulassung beantragen, bestimmen die Höhe des Betrags. Die Fahrzeugkategorie finden Sie auf dem Fahrzeugschein Ihres Fahrzeugs in Feld J. Sie können für unterschiedliche Zeiträume eine Zulassung beantragen: 1 Woche, 1 Monat, 4 Monate oder 1 Jahr.

Dies sind die Tarife für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 3 (IV) für den ambulanten Handel, Märkte und Kirmessen

Die Tariftabelle für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 3 (III) für den ambulanten Handel, Märkte und Kirmessen in PDF abrufen.

Dies sind die Tarife für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 2 (II), 1(I) oder 0 (ohne bekannten Euronorm) oder Benzinfahrzeuge mit Euronorm 1(I) oder 0, für den ambulanten Handel und Märkte

Die Tariftabelle in PDF abrufen.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein
  • Bild der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs mit einem deutlich sichtbaren Nummernschild, welches beweist, dass das Fahrzeug für den ambulanten Handel bestimmt ist
  • Zulassung für die Ausübung eines Wandergewerbes als Arbeitgeber oder Ihr Wandergewerbeschein (Gesetz vom 15. Dezember 1970)
  • EU-Konformitätserklärung/Übereinstimmungsbescheinigung
  • Ihre Bankkarte und den Kartenleser (Haben Sie einen Termin? Bringen Sie die Belege und eine Bankkarte mit. Bargeld führt zu einer zusätzlichen Wartezeit. Schecks werden nicht akzeptiert.)

Verfahren

Kaufen Sie Ihre Zulassung online
Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie einen Termin (+32 9 210 10 30).

Beantragen Sie die Zulassung frühestens 4 Monate im Voraus und spätestens am ersten Tag, nach dem Sie in die Umweltzone hineingefahren sind. Dann sind Sie sicher, dass Ihr Kennzeichen rechtzeitig auf der Liste der zugelassenen Fahrzeuge steht und vermeiden Sie eine Geldbuße

Achtung: Die Entscheidung über Ihren Antrag ist erst endgültig, nachdem Sie eine Bestätigung erhalten haben. Die Verarbeitung des Antrags kann bis zu 14 Tage dauern. Wenn Sie vor dem Empfang der Bestätigung in die Genter Umweltzone hineinfahren, erfolgt das auf eigene Gefahr. Wenn sich hinterher herausstellt, dass Ihr Fahrzeug nicht allen Zulassungsbedingungen entspricht und deshalb keine Zulassung erhält, müssen Sie möglicherweise eine Strafe zahlen. Sie melden sich also bestens im Voraus an.