Registrierung Umweltzone: Oldtimer älter als 30 Jahre

Ihr Auto ist älter als 30 Jahre und als Oldtimer zugelassen? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug einmal registrieren.

Worum geht es?

Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und als Oldtimer zugelassen sind, können unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung für die Umweltzone bekommen, wenn Sie das Auto rechtzeitig registrieren.

Diese von der flämischen Regierung am 26.04.2024 genehmigte Ausnahmeregelung ist jedoch erst nach der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt am 16.05.2024 wirksam.

Die Befreiung gilt auch in der Umweltzone von Antwerpen, in Brüssel jedoch nicht. 

HINWEIS: Bis nach der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt darf ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, nur mit einer Umweltzonen-Tageskarte in der Umweltzone fahren.

Was sind die Bedingungen?

  1. Das Fahrzeug ist bei der DIV als Oldtimer registriert.
  2. Das Fahrzeug hat ein O-Nummernschild, ein 1-O-Nummernschild oder ein personalisiertes Nummernschild.
  3. Das Fahrzeug ist älter als 30 Jahre.

Sie dürfen Ihr Auto nicht benutzen:

  • für kommerzielle und gewerbsmäßige Zwecke
  • für den Pendelverkehr zur Arbeit oder Schule
  • für die entgeltliche Beförderung und die der entgeltlichen Beförderung von Personen gleichgestellte unentgeltliche Beförderung
  • als Werkzeug oder Arbeitsmittel, aber auch nicht für Interventionsaufgaben

Für ausländische Fahrzeuge kann eine fünfjährige Ausnahme beantragt werden, sofern das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist. Sie können diese Befreiung nach Ablauf verlängern.  

Wie viel kostet es?

Die Registrierung ist kostenlos.

  • Registrieren Sie Ihre Fahrzeug spätestens am Tag nach dem Befahren der Umweltzone, um ein Bußgeld zu vermeiden. 
  • Ist es dafür bereits zu spät? Dann beantragen Sie eine Spätregistrierung.

Was benötigen Sie?

Ihren Kraftfahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung.

Was müssen Sie tun?

Melden Sie Ihr Fahrzeug online an. Brauchen Sie Hilfe? Vereinbaren Sie einen Termin.

Machen Sie dies spätestens am Tag nach Einfahrt in die Umweltzone. So vermeiden Sie ein Bußgeld.

Achtung: Die Entscheidung über Ihren Antrag ist erst dann endgültig, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu 14 Tage dauern. Die Einfahrt in die Umweltzone von Gent vor Erhalt einer Bestätigung erfolgt auf eigenes Risiko. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie ein Bußgeld erhalten. Es empfiehlt sich also, die Registrierung im Voraus vorzunehmen.

Nicht zugelassen? Kaufen Sie eine befristete Zulassung oder eine Umweltzonen-Tageskarte.