Sie haben ein Fahrzeug ausgerüstet mit einem Rollstuhlsystem

Ihr Fahrzeug ist mit ein integriertes System ausgerüstet, mit dem der Rollstuhl zusammen mit dem Benutzer in das Fahrzeug gerollt wird.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Fahren Sie ein Fahrzeug ausgerüstet mit ein integriertes System das in oder an dem Fahrzeug montiert ist, mit dem der Rollstuhl zusammen mit dem Benutzer in das Fahrzeug gerollt wird, und das den Zulassungsbedingungen nicht entspricht? Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Situation den folgenden Bedingungen entspricht, ist eine einmalige kostenlose Anmeldung des angepassten Fahrzeugs möglich. Anschließend dürfen Sie in die Umweltzone hineinfahren.

Die Anmeldung ist bis zum 31. Dezember 2024 in allen flämischen Städten mit einer Umweltzone gültig (Gent und Antwerpen). Für den nächsten Zeitraum können Sie eine Verlängerung beantragen. Die Anmeldung is nicht gültig in Brussel.

Bedingungen

Ihr Fahrzeug ist mit einem Rollstuhlsystem ausgerüstet oder mit ein integriertes System, das in oder an dem Fahrzeug montiert ist, mit dem der Rollstuhl zusammen mit dem Benutzer in das Fahrzeug gerollt wird. 

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein
  • EU-Konformitätserklärung/Übereinstimmungsbescheinigung
  • Den Einbau des Rollstuhllifts für dieses Fahrzeug nachzuweisen: Zulassungsbescheinigung oder individuelle Zulassungsbescheinigung des FÖDs (Föderaler Öffentlicher Dienst) Mobilität oder der zuständigen Behörde
  • Bild des Kennzeichens und des installierten Rollstuhllifts

Verfahren

Belegen Sie einen Termin, wenn Sie dieses Fahrzeug anmelden möchten (+32 9 210 10 30). Sie können die erforderlichen Dokumente auch senden über das Kontaktformular.

Melden Sie Ihr Fahrzeug spätestens 1 Tag, nachdem Sie in die Umweltzone hineingefahren sind, an. Dann sind Sie sicher, dass Ihr Kennzeichen rechtzeitig auf der Liste der zugelassenen Fahrzeuge steht und vermeiden Sie eine Geldbuße