Wie hoch ist die Geldbuße?

Wie viel kostet eine Geldbuße? Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?

Wie hoch ist die Geldbuße?

Sie erhalten eine Geldbuße, wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug in die Genter Umweltzone hineinfahren. Die Kontrolle erfolgt mittels intelligenter Kameras, die Ihr Kennzeichen erfassen. Die Geldbuße beträgt 150 Euro pro Verstoß. Sie erhalten den Bußgeldbescheid per Einschreiben.

Beschwerde einreichen

Wenn Sie eine Geldbuße erhalten haben, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie per Einschreiben eine schriftliche Beschwerde einreichen. Dazu verwenden Sie das Beschwerdeformular. Dieses Formular wird zusammen mit der Geldbuße verschickt. In Erwartung der Entscheidung über die Beschwerde brauchen Sie die Geldbuße noch nicht zu zahlen.

Sie schicken das Beschwerdeformular, alle hinzugefügten Begründungen und die Belege per Einschreiben. Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Versanddatum der Geldbuße an der folgenden Adresse eintreffen. Sendungen, die nicht per Einschreiben verschickt wurden und verspätete Sendungen werden nicht behandelt. Beschwerden über E-Mail werden nicht akzeptiert.

Stad Gent – Dienst Milieu en Klimaat
Administratie lage-emissiezone
Botermarkt 1
9000 Gent

Sie haben Einspruch erhoben. Was passiert jetzt?

Innerhalb von 90 Tagen wird ein zuständiger Beamter überprüfen, ob Ihr Einspruch begründet ist oder nicht. Solange Sie darüber noch nicht benachrichtigt wurden, brauchen Sie die Geldstrafe noch nicht zu zahlen.

  • Wird der Einspruch für begründet erklärt? Dann brauchen Sie die Geldstrafe nicht zu zahlen.
  • Ist Ihr Einspruch unbegründet? Dann müssen Sie innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie von dem zuständigen Beamten benachrichtigt wurden, die Geldstrafe zahlen.

Habe ich Anspruch auf eine späte Anmeldung?

Sie waren sich nicht bewusst, dass es in Gent eine LEZ gibt, Sie haben nie Ihr Fahrzeug registriert und Ihr Fahrzeug erfüllt eine der folgenden Bedingungen:

  • Fahrzeuge mit einem ausländischen Kennzeichen, die die Standards einhalten
  • Fahrzeuge von Personen mit Behinderung, die die Standards nicht einhalten, aber für eine Befreiung in Betracht kommen
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstleistung von 130 kW
  • Mobilkräne
  • Sondertransporte

Dann kommt Ihr Fahrzeug für eine späte Anmeldung in Frage. Achtung: Diese späte Anmeldung muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Empfang der Geldbuße erfolgen. Die Gebühr für eine späte Anmeldung beträgt 75,00 Euro und muss rechtzeitig bezahlt werden. Erst wenn diese Anmeldung genehmigt und die Gebühr rechtzeitig bezahlt wurde, kann der für die Geldbußen zuständige Beamte die ursprüngliche Geldbuße streichen. Achtung: Haben Sie schon eine Warnung erhalten, wurde Ihr Fahrzeug registriert oder haben Sie eine LEZ-Geldstrafe für dieses Fahrzeug erhalten? Dann war Ihnen die LEZ in Gent bekannt und sind Sie nicht zu einer späten Anmeldung berechtigt.

Kommen Sie für eine späte Anmeldung in Frage, befolgen Sie bitte diese Schritte:

  • Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die Umweltzonenvorschriften an. Die Anmeldung in der Umweltzonendatenbank ist erst nach Genehmigung gültig. Berücksichtigen Sie deshalb eine Verarbeitungszeit von 14 Tagen für Ihre Anmeldung.
  • Legen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Geldbuße Einspruch ein und melden Sie, dass Sie eine späte Anmeldung ausgeführt haben. Fügen Sie alle relevanten Schriftstücke hinzu.
  • Wenn der Einspruch akzeptiert wird, wird der für die Geldbußen zuständige Beamte Sie in Kenntnis setzen und Sie darum bitten, eine Gebühr von 75 Euro zu zahlen.

Was ist, wenn ich die Geldbuße nicht pünktlich bezahle?

Wenn Sie Ihre Geldbuße nicht rechtzeitig bezahlen, wird Ihre Akte an den Gerichtsvollzieher übergeben und können wir sie nicht mehr zurückrufen. Weitere Informationen zu Ihrer Akte finden Sie auf der Website des Gerichtsvollziehers. Sie können auch eine E-Mail an lez@gdw-gent.be senden oder 0800 11 712 anrufen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, kontaktieren Sie den Gerichtsvollzieher unter +32 (0)9 220 00 37.

Keine Geldbuße bei Umleitungen

Manchmal sind Sie aufgrund Straßenbauarbeiten oder eines Unfalls gezwungen, einer Umleitung zu folgen, die zum Teil durch die Umweltzone führt. Das erfolgt dann über Verkehrsschilder oder auf Anweisung der Polizei. Wenn Sie dieser Umleitung korrekt folgen, werden Sie nicht bestraft. Empfangen Sie in solcher Situation versehentlich eine Geldstrafe, reichen Sie dann eine Beschwerde ein.