Fahrzeug einer Person mit Behinderung
Fahrzeuge von Personen mit Behinderungen, die der zugelassenen Euronorm nicht entsprechen, können in manchen Fällen angemeldet werden.
Schritt 1: Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug
Fahren Sie ein Fahrzeug, das den Zulassungsbedingungen entspricht? Ihr Fahrzeug wird automatisch zugelassen. Sie brauchen nichts zu tun.
Ist Ihr Fahrzeug nicht zugelassen? Gehen Sie zu Schritt 2.
Schritt 2: Erfüllt Ihr Fahrzeug oder Ihre Situation eine der folgenden Bedingungen?
- Ihr Fahrzeug ist Ihrer Behinderung angepasst und Sie verfügen über einen Parkausweis für Personen mit Behinderungen.
- Sie erhalten eine erhöhte Zuwendung für die Gesundheitspflege und Sie verfügen über einen Parkausweis für Personen mit Behinderungen.
- Ihr Fahrzeug ist mit einem Rollstuhlsystem augesrüstet.
- Das Fahrzeug wird als 'angepasstes öffentliches Beförderungsmittel' eingesetzt.
Ja? Dann können Sie Ihr Fahrzeug kostenlos anmelden. Dies ist bis 1 Tag nach Eintritt in die LEZ möglich. Die Anmeldung ist in allen flämischen Städten mit einer Umweltzone gültig (Gent und Antwerpen), und das, solange Ihre Zulassung gültig ist. Prüfen Sie also unbedingt Ihr Enddatum! Wollen Sie noch in der LEZ fahren? Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie für eine Neuregistrierung in Frage kommen. Oder suchen Sie nach einer Alternative.
Nein? Gehen Sie zu Schritt 3.