Zulas­sungs­be­din­gun­gen für die Umweltzone

Der Kraftstoff und die Euronorm des Fahrzeugs bestimmen, ob Sie in die Umweltzone einfahren können. Sehen Sie sich die Bedingungen an.

twee personen zitten aan de Graslei

Für welche Fahrzeuge gilt die Umweltzone?

Die Zulassungsbedingungen für die Umweltzone gelten für alle Fahrzeuge, die mit Diesel, Benzin, LPG, CNG oder LNG betrieben werden und unter diese Kategorien fallen:

Sie finden die Fahrzeugkategorie auf Ihrer Zulassungsbescheinigung in Feld J.

Hat Ihr Fahrzeug freien Zugang? Dann müssen Sie nichts unternehmen.

Zugelassen nach Anmeldung

Einige Fahrzeuge müssen Sie kostenlos registrieren lassen, bevor Sie damit in die Umweltzone einfahren können. Hier erfahren Sie, welche Fahrzeuge betroffen sind.

Die Umweltzone gilt nicht für:

Mofas und Motorräder, Elektrofahrzeuge, wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km.

Achtung: Ab dem 27. April 2024 werden Plug-in-Hybridfahrzeuge auf der Grundlage ihrer Euronorm wie andere Fahrzeuge behandelt.

Wie lauten die aktuellen Zulassungsbedingungen?

Der Kraftstoff und die Euronorm des Fahrzeugs sind maßgeblich dafür, ob Sie in die Umweltzone einfahren können.

  • Die Euronorm ist eine europäische Umweltnorm für Fahrzeuge und wird durch eine Zahl dargestellt. Je höher die Euronorm, desto niedriger die Emissionen. Bei Lastwagen und Bussen wird die Euronorm durch eine römische Zahl angegeben.
  • Kraftstoff: Die Zulassungsbedingungen für Dieselfahrzeuge sind strenger. Diese stoßen mehr Ruß und Feinstaub aus.

Die Euronorm oder Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs finden Sie in der Zulassungsbescheinigung unter der Rubrik „Schadstoffklasse“. Sie können dort keine Euronorm finden? Dann bestimmt das Datum der Erstzulassung, ob Ihr Fahrzeug in die Umweltzone fahren darf oder nicht.

Ausländisches Fahrzeug? Hier finden Sie eine Übersicht über alle Zulassungsbescheinigungen in Europa.

Die Bedingungen bis zum 31. Dezember 2025

EuronormDieselBenzin/LPG/CNG und LNG
Euro 6/VIZülassigZülassig
Euro 5/V**ZülassigZülassig
Euro 4/IVZülassig nach BezahlungZülassig
Euro 3/IIIZülassig mit Tageszulassung*Zülassig
Euro 2/IIZülassig mit Tageszulassung*Zülassig
Euro 1/IZülassig mit Tageszulassung*Zülassig mit Tageszulassung*
Vor den EuronormenZülassig mit Tageszulassung*Zülassig mit Tageszulassung*

* Für Lastwagen über 3,5 Tonnen wird manchmal die Bezeichnung EEV (Enhanced Environmentally friendly Vehicle) verwendet. Dieses EEV entspricht der Euronorm 5/V.
** Beachten Sie, dass Ihr CNG-, LPG- oder LNG-Fahrzeug von einem Benzinmotor umgerüstet worden sein muss.

Zulassungsvoraussetzungen ab 2026

In den Jahren 2026, 2027 und 2028 werden die Zulassungsvoraussetzungen verschärft. Behalten Sie dies im Hinterkopf, wenn Sie ein Auto kaufen möchten.

Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Zulassungsbedingungen bis 2030 für alle Fahrzeugtypen.

 

Gesetzgebung