Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Wenn Sie eine Geldbuße erhalten haben, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie eine schriftliche Beschwerde einreichen.

Wie gehen Sie vor bei einem belgischen Kennzeichen? 

1. Digital mit Unterschrift über eID (elektronische Identitätskarte)

Wenn Sie digital eine Beschwerde einreichen, müssen Sie sich mit Ihrer eID identifizieren. Dazu brauche Sie Ihre Identitätskarte und Ihren PIN-code.  

Hier können Sie eine Beschwerde einreichen.

Um die digitale Einreichung der Beschwerde zu vollenden, brauchen Sie einen Scan Ihrer Zulassungsbescheinigung (Vorder- und Rückseite auf einer Seite) und ggf. einen Scan anderer Belege.

Achtung: Sie können höchstens 2 Anhänge hochladen und gewährleisten Sie bitte auch, dass Sie die Nummer der Geldbuße dabei haben. 

Sind Sie nicht in der Lage, sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auszuweisen oder funktioniert es nicht? Dann müssen Sie die Beschwerde schriftlich per Einschreiben einreichen.

2. Schriftlich und per Einschreiben

Dazu verwenden Sie das Beschwerdeformular. Dieses ist der empfangenen Geldbuße beigefügt. In Erwartung der Entscheidung über die Beschwerde brauchen Sie die Geldbuße noch nicht zu zahlen.

Sie senden das Beschwerdeformular, alle hinzugefügten Argumente und die Belege per Einschreiben an folgende Anschrift: 

  • Stad Gent – Dienst Milieu en Klimaat
    T.a.v. Administratie lage-emissiezone
    Botermarkt 1
    9000 Gent

3. Das Verfahren

Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Versanddatum der Geldbuße bei Stadt Gent eingehen. 

Achtung: 

  • Beschwerden, die nicht per Einschreiben gesendet wurden, die nicht mit der elektronischen Identitätskarte unterschrieben wurden oder die zu spät eingehen, werden nicht verarbeitet.
  • Eine Beschwerde über E-Mail wird nicht akzeptiert.

4. Sie haben eine Beschwerde eingereicht

    Innerhalb von 90 Tagen wird ein zuständiger Beamter überprüfen, ob Ihre Beschwerde begründet ist oder nicht. Solange Sie darüber noch nicht benachrichtigt wurden, brauchen Sie die Geldbuße noch nicht zu zahlen. 

    • Wird die Beschwerde für begründet erklärt? Dann brauchen Sie die Geldbuße nicht zu zahlen. 
    • Ist die Beschwerde unbegründet? Dann müssen Sie innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie von dem zuständigen Beamten benachrichtigt wurden, die Geldbuße zahlen.

    5. Kommt Ihr Fahrzeug für eine späte Anmeldung in Frage?

    Wussten Sie nicht über die Umweltzone in Gent Bescheid, haben Sie Ihr Fahrzeug noch nie angemeldet und hält Ihr Fahrzeug alle Bedingungen der folgenden Liste ein? 

    • Fahrzeuge von Personen mit Behinderung, die die Normen nicht einhalten, aber nach der Anmeldung für eine Befreiung in Betracht kommen.
    • Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstleistung von 130 kW.
    • Mobilkran
    • Sondertransport

    Dann kommt Ihr Fahrzeug für eine späte Anmeldung in Frage. Achtung: Diese späte Anmeldung muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Empfang der Geldbuße erfolgen. Die Gebühr für eine späte Anmeldung beträgt 75,00 Euro. Eine späte Anmeldung können Sie hier beantragen und zahlen.

    Erst wenn die Anmeldung genehmigt wird, kann der für die Geldbußen zuständige Beamte die ursprüngliche Geldbuße streichen. Achtung: Erhielten Sie schon früher ein Warnschreiben, war Ihr Fahrzeug früher schon angemeldet oder erhielten Sie für dieses Fahrzeug früher schon mal eine Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die Umweltzonenvorschriften? Dann wussten Sie über die Umweltzone in Gent Bescheid und sind Sie nicht zu einer späten Anmeldung berechtigt. Der für die Geldbußen zuständige Beamte wird das LEZ-Team davon in Kenntnis setzen. Sie werden in diesem Fall 75 Euro zusätzlich zahlen müssen, um die Geldbuße zu begleichen.

    6. Wie erfolgt eine späte Anmeldung?

    • Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die Umweltzonenvorschriften verspätet an über Testen Sie Ihr Fahrzeug. Sie zahlen sofort eine Gebühr in Höhe von 75 Euro. Die späte Anmeldung in der Umweltzonendatenbank ist erst nach Genehmigung in Ordnung.
    • Reichen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die Umweltzonenvorschriften Beschwerde ein über Formular C und melden Sie, dass Sie eine späte Anmeldung ausgeführt haben. Erwähnen Sie das Aktenzeichen dieser späten Anmeldung. 
    • Wenn die Beschwerde akzeptiert wird, wird der für die Geldbußen zuständige Beamte Sie in Kenntnis setzen.

    Wie gehen Sie vor bei einem ausländischen Kennzeichen? 

    Für ein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen gelten die gleichen Vorschriften als für ein Fahrzeug mit einem belgischen Kennzeichen. 

    Möglicherweise muss die Beschwerde jedoch an eine andere Adresse gesendet werden. Das hängt davon ab, in welchem Land Ihr Fahrzeug zugelassen ist. 

    Diese Angaben sind immer auf dem empfangenen Geldbußbescheid angegeben. Nachdem das Inkassobüro Ihren Einspruch erhalten hat, hat es 90 Tage Zeit, um diesen zu bearbeiten. Solange Sie keine Antwort erhalten, brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.

    Hier finden Sie eine Übersicht über die Inkassopartner der Stadt Gent.

    Inkassopartner: