Gesetzgebung Umweltzone

Weitere Informationen über die Verwendung personenbezogener Daten und den rechtlichen Rahmen der Umweltzone finden Sie hier.

Verwendung der personenbezogenen und Fahrzeugdaten

Die von Ihnen mitgeteilten und von uns erhaltenen Daten werden von der Stadt Gent und dem Dienst Umwelt und Klima, Umweltzonenverwaltung, Botermarkt 1, 9000 Gent verarbeitet. Sie werden ausschließlich zur Verarbeitung der Zulassungsanträge für die Umweltzone (LEZ), zur Handhabung der Umweltzone und zur Messung der Auswirkungen der Umweltzone verwendet. 

Sie haben immer das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen und falsche Daten berichtigen zu lassen. In manchen Fällen können Sie Ihre personenbezogenen Daten auch löschen lassen. Möchten Sie diese Rechte ausüben? Das ist über das Kontaktformular auf dieser Seite möglich.

Vermuten Sie, dass jemand Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verwendet? Melden Sie es uns über privacy@stad.gent. Sie haben auch das Recht, bei der flämischen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Beschwerde einzureichen.

Weitere Informationen über Ihre Rechte und Datenschutz finden Sie hier.

Protokoll Abteilung Umwelt und Generaldirektion für Straßenverkehr und Verkehrssicherheit der Bundesregierung

Die Stadt Gent, das Umweltministerium und die Generaldirektion für Straßenverkehr und Verkehrssicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität verfügen über ein Protokoll über die Verarbeitung von Daten aus der Umweltzone. Dieses Protokoll wurde nach Beratung des Informationssicherheitsausschusses Nr. 19/017 vom 5. März 2019 bekräftigt und vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium während der Sitzung vom 22. August 2019 gebilligt.

Flämischer Rahmen

Die flämischen Behörden erarbeiteten den Rahmen für die Einführung einer Umweltzone auf dem flämischen Hoheitsgebiet. Alle flämischen Städte und Gemeinden, die eine Umweltzone einführen möchten, machen das auf der Grundlage des flämischen Dekrets vom 27/11/2015 und des Beschlusses der flämischen Regierung über Umweltzonen vom 26/02/2016 und des Beschlusses vom 31/03/2017 zur Abänderung des Artikels 2 des Beschlusses über Umweltzonen.

Vorschriften für die Umweltzone Gent

Die Einführung der Umweltzone, die lokalen Zulassungsbedingungen, die Verstöße und Strafen sind in die Gemeindevorschriften für die Umweltzone Gent aufgenommen.

Die Tarife für die befristeten Zulassungen sind in der Gebührenordnung enthalten.

Bedingungen für den Befreiungsantrag, die Anmeldung oder den Kauf einer Zulassung

Zulassungen, Anmeldungen oder Befreiungen sind, dem Artikel 4 der Gemeindevorschriften für die Umweltzone Gent gemäß, nicht übertragbar. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und/oder sich das Kennzeichen ändert, muss das Fahrzeug mit dem neuen Kennzeichen erneut angemeldet werden oder muss eine neue Zulassung gekauft werden. Eine Rückerstattung ist nur in den bestimmten in Artikel 5 der Gebührenordnung aufgelisteten Situationen möglich. Alle Bedingungen darüber finden Sie in den Bedingungen für den Antrag einer Befreiung oder Anmeldung oder für den Kauf einer Zulassung. Diese fassen alle Regeln zusammen, die bei einem Antrag oder Kauf akzeptiert werden müssen.