Späte Anmeldung eines Fahrzeug nach Empfang der Geldbuße

Sie haben nie Ihr Fahrzeug registriert und eine Geldbuße erhalten? Dann kommt Ihr Fahrzeug vielleicht für eine späte Anmeldung in Frage.

Kommen Sie für eine verspätete Zulassung eines belgischen Fahrzeugs in Frage?

Sie waren sich nicht bewusst, dass es in Gent eine LEZ gibt, Sie haben nie Ihr Fahrzeug registriert und Ihr Fahrzeug erfüllt eine der folgenden Bedingungen:

Dann kommt Ihr Fahrzeug für eine späte Anmeldung in Frage. Diese späte Anmeldung muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Empfang der Geldbuße erfolgen. Die Gebühr für eine späte Anmeldung beträgt 75 Euro und muss rechtzeitig bezahlt werden. Sie können hier eine späte Anmeldung beantragen und bezahlen. Erst wenn diese Anmeldung genehmigt und die Gebühr rechtzeitig bezahlt wurde, kann die ursprüngliche Geldbuße gestrichen werden.

Erst wenn die Anmeldung genehmigt wird, kann der für die Geldbußen zuständige Beamte die ursprüngliche Geldbuße bewerten. Achtung: Erhielten Sie schon früher ein Warnschreiben, war Ihr Fahrzeug früher schon angemeldet oder erhielten Sie früher schon mal eine Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die Umweltzonenvorschriften? Dann wussten Sie über die Umweltzone in Gent Bescheid und kann der für die Geldbußen zuständige Beamte die Geldbuße nicht wegen einer späten Anmeldung streichen. Das Umweltzonenteam kann einen Antrag auf eine späte Anmeldung zurückweisen, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet werden kann. In diesem Fall werden die 75 Euro rückerstattet, nachdem Sie Ihr Kontonummer übermitteln.

Kommen Sie für eine späte Anmeldung in Frage, dann befolgen Sie bitte diese Schritte:

  • Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Geldbuße über das Formular Zulassung für Ihr Fahrzeug an. Sie müssen sofort einen Vorschuss von 75 Euro zahlen. Die Anmeldung in der Umweltzonendatenbank ist erst nach Genehmigung gültig. 
  • Legen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Geldbuße Einspruch ein und melden Sie über das Formular C mit Angabe des Aktenzeichens, dass Sie eine späte Anmeldung ausgeführt haben.
  • Wenn der Einspruch akzeptiert wird, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.

Haben Sie vergessen, Ihr Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen anzumelden, und haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? 

Eine kostenpflichtige späte Anmeldung ist nur möglich für Fahrzeuge, die erlaubt sein kann, die LEZ zu betreten, wenn registriert. Dies ist nicht für eine gebührenpflichtige vorübergehende Zulassung möglich. In dem Schreiben, das Sie von der Stadt Gent oder ihrem Inkassopartner erhalten haben, erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. 

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