Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen

Fahrzeuge mit einem ausländischen Kennzeichen, die den Zulassungsbedingungen entsprechen, müssen zuerst angemeldet werden.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Überprüfen Sie mit unserem Checktool im Voraus, ob Ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen Zugang zur Umweltzone hat.

  • Zugelassen? Dann müssen Sie dieses Fahrzeug einmal kostenlos anmelden (ausgenommen Fahrzeuge mit einem niederländischen Nummernschild). Die Anmeldung ist in allen flämischen Städten mit einer Umweltzone gültig
  • Nicht zugelassen? Überprüfen Sie dann, ob Sie für dieses Fahrzeug eine Zulassung gegen Bezahlung oder eine Tageszulassung kaufen können.

Bedingungen

Sie fahren ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, das den Zulassungsbedingungen entspricht? Dann müssen Sie dieses Fahrzeug einmal kostenlos anmelden. Das gilt für alle Fahrzeuge: Personenwagen, Wohnwagen, Transporter, Lkws, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Busse (u.a. touristische Reisebusse).

Kosten

Die Registrierung ist gratis.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausländischer Fahrzeugschein. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Zulassungsbescheinigungen in Europa.
  • Sie müssen auch einen ausländischen Mietwagen anmelden. Haben Sie keinen Nachweis über die Zulassung des Mietwagens? Dann brauchen Sie ein offizielles Dokument, aus dem das Nummernschild, das Datum der Erstzulassung und die Euronorm hervorgehen.

Verfahren

Melden Sie Ihr Fahrzeug online anFragen? Vereinbaren Sie einen Termin (+32 9 210 10 30).

Melden Sie Ihr Fahrzeug spätestens 1 Tag, nachdem Sie in die Umweltzone hineingefahren sind, an. Dann sind Sie sicher, dass Ihr Kennzeichen rechtzeitig auf der Liste der zugelassenen Fahrzeuge steht und vermeiden Sie eine Geldbuße

Achtung: Die Entscheidung über Ihren Antrag ist erst endgültig, nachdem Sie eine Bestätigung erhalten haben. Die Verarbeitung des Antrags kann bis zu 14 Tage dauern. Wenn Sie vor dem Empfang der Bestätigung in die Genter Umweltzone hineinfahren, erfolgt das auf eigene Gefahr. Wenn sich hinterher herausstellt, dass Ihr Fahrzeug nicht allen Zulassungsbedingungen entspricht und deshalb keine Zulassung erhält, müssen Sie möglicherweise eine Strafe zahlen. Sie melden sich also bestens im Voraus an.

Verordnungen